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Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Augenarztpraxis im Fetscherforum

Dr. med. Andreas Scheffler

Fetscherstraße  29

01307 Dresden 

 

 

Aufsichtsbehörde:

Landesärztekammer Sachsen

Berufsbezeichnung: Arzt
Zuständige Kammer: Landesärztekammer Sachsen
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Landesärztekammer Sachsen
Regelungen einsehbar unter: http://www.slaek.de/10ordnung/20berufsrecht/10berufsordnung/berufsor.pdf

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dr. med. Scheffler

Quelle: http://www.e-recht24.de, Impressum Generator

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Quellenangaben: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert


Sehnerv-Vermessung (OCT des Sehnerven und der umgebenden Nervenfaserschicht) sowie Verlaufskontrolle

Liebe Patientin, lieber Patient,

bei Ihnen besteht a)der Verdacht auf das Vorliegen eines „grünen Stars“ (Glaukom) bzw. Sie sind bereits wegen einer Glaukomerkrankung oder eines Augeninnenhochdrucks (Okuläre Hypertension) in Behandlung oder Kontrolle.

b)Die Untersuchung Ihres Augenhintergrundes ergab Auffälligkeiten des Sehnervs, welche genau im Verlauf kontrolliert werden sollten.

Bezüglich der Diagnostik und Verlaufskontrolle Ihrer Augenerkrankung fordert die aktuelle Rechtsprechung (OLG Hamm Urteil 26 U 48/14) eine zusätzliche Bilddokumentation als Angebot an den Patienten / die Patientin – auch wenn seine / ihre jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Die so geforderte Dokumentation kann nun mittels verschiedener Verfahren erfolgen, wobei die einfachste, aber auch am wenigsten exakte, die Fotographie Ihrer Sehnerven mittels einer digitalen Funduskamera darstellt.

Genauere und wesentlich aussagefähigere Untersuchungen können jedoch mittels einer „Optischen Cohaerenztomographie“ (OCT) erfolgen. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass nicht nur der Sehnerv, sondern auch die Nervenfaserschichten analysiert werden und durch die Gesamtanalyse eine sicherere und bessere Diagnostik und Verlaufskontrolle ermöglicht wird. Gemeinsam mit den anderen Untersuchungen kann so Ihre Therapie –sofern wegen des Verlaufs erforderlich – so früh wie möglich eingeleitet bzw. angepasst werden, um Ihnen Ihr Sehen und Gesichtsfeld zu erhalten.

Da für gesetzlich Versicherte diese Diagnostik bis jetzt kein Bestandteil des Leistungskataloges ist, wird eine maßvolle Gebühr entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhoben. Sie können selbst darüber entscheiden, ob wir diese Untersuchung bei Ihnen durchführen sollen.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an!